Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Um das digitale Entwicklungsland Deutschland auf die Höhe der Zeit zu bringen, soll und muss auch das Gesundheitswesen seinen Beitrag leisten. Doch welche Maßnahmen sind angemessen? Und wie sehr darf man dafür die Ärzteschaft in die Pflicht nehmen?

Für den Gesetzgeber ist die Antwort klar. Alle Vertragsarztpraxen in Deutschland müssen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen werden. Wer sich weigert, wird sanktioniert – und erhält weniger Honorar. Das treibt viele Ärzte auf die Barrikaden. Die erste Klage gegen die Honorarkürzung hat das Sozialgericht Stuttgart nun allerdings zulasten des klagenden Mediziners entschieden (Az.: S 24 KA 166/20).

Was lange währt, wird nicht immer gut

Der konkrete Fall beschäftigte das Gericht bereits seit Januar 2020. Seinerzeit hatte kein Geringerer als der Chef des Ärzteverbundes Medi, Werner Baumgärtner, Klage gegen die drohenden Honorarabzüge erhoben. Baumgärtner ist selbst Hausarzt und Inhaber eines MVZ in Stuttgart.

Er argumentiert, die Regelungen zum Benutzungs-/Anschlusszwang würden – zumindest in der 2019 geltenden gesetzlichen Ausgestaltung – gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Auch sei die Anschlusspflicht ein ungerechtfertigter Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit. Der Honorarabzug bei Nicht-Anschluss der Praxis an die TI sei damit unzulässig.

Gericht sieht Vorgaben als ausreichend

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die im Gesetz vorgesehene Beteiligung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Einbindung des Bundesdatenschutzbeauftragten bei der Einführung des Konnektors sei ausreichend, um den geltenden Regelungen zu genügen.

Nach einer Mitteilung von Medi hat das Gericht jedoch die Berufung zum Landessozialgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen. Medi hat bereits angekündigt, dass die Sache in die nächste Instanz gehen wird. Dabei spart der Vorstandschef nicht mit Kritik an der Entscheidung.

Von unsicheren Konnektoren und sinnvoller Digitalisierung

Es sei unverständlich, dass das Sozialgericht Stuttgart trotz einer Verfahrensdauer von zwei Jahren die technischen Sicherheitsmängel der TI-Konnektoren nicht näher betrachtet habe. Schon deswegen müsse die gerichtliche Klärung in der nächsten Instanz fortgesetzt werden.

Weiter betont der streitbare Arzt, man könne „für Komponenten, die unter Zwang in den Praxen installiert werden müssen, ohne diese wirklich prüfen zu können“ keine Haftung übernehmen. Dass die Praxen in der Pandemie mit zweieinhalb Prozent Honorarabzug bestraft würden, weil sie den unsicheren Konnektor nicht installieren wollen, sei unzumutbar. „Wir brauchen eine sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen, die ohne Zwang und Strafen auskommt“, betont Baumgärtner.