Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
E-Health

Bis zur Zukunft ist es nicht weit, zumindest laut Plan der gematik. Ab dem Jahr 2026 sollen Patienten und Patientinnen in der Arztpraxis keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mehr als Versicherungsnachweis benötigen. An deren Stelle rückt die digitale Identität – ein Meilenstein auf dem Weg in die karten­unabhängige Telematikinfrastruktur (TI).

Schon jetzt hat die gematik die Spezifikation für digitale Identitäten veröffentlicht, als Entwicklungsgrundlage für die Krankenkassen. Die ersten von ihnen werden ihren Versicherten bereits im Laufe des Jahres 2023 eine digitale Gesundheits-ID anbieten. Die verpflichtende Einführung erfolgt dann ab dem 1. Januar 2024. Für Patienten und Patientinnen bleibt die Nutzung der digitalen Gesundheits-ID zumindest mittelfristig optional.

Zunächst noch mit Karten-Krücke

Mit Einführung der digitalen Identitäten soll der Zugang zu E-Health-Anwendungen wie dem eRezept oder der elektronischen Patientenakte (ePA) erleichtert werden. Künftig soll das Einloggen hier ebenso intuitiv übers Smartphone erfolgen wie das Aufrufen des Bankkontos.

Um einem Missbrauch der digitalen Identität vorzubeugen, wurde im Einvernehmen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine 2-Faktor-Authentifizierung festgelegt. Daher sind in der veröffentlichten Spezifikation vorläufig nur folgende Optionen zulässig: die Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN. Mittelfristig soll die Krücke beziehungsweise das Hemmnis der Kartenanwendung ganz verschwinden. So streben die gematik und die Krankenkassen eine dauerhaft komfortable Anmeldung an, gegebenenfalls mithilfe biometrischer Daten.

Einbetten in Gesamtentwicklung

Die Einführung dieser digitalen Identitäten steht in einem größeren Kontext. Im Juni 2021 schlug die EU-Kommission eine Verordnung über die europäische digitale Identität (eID) vor. Seit März 2023 steht das EU-Parlament offiziell dahinter. Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, ihren Bürgern digitale Brieftaschen zur Verfügung zu stellen, die dann EU-weit genutzt werden können, um öffentliche oder private digitale Dienste in Anspruch zu nehmen und persönliche Informationen nachzuweisen.

Auch ärztliche Rezepte sollen in ganz Europa einlösbar sein. Statt Insellösungen bedarf es also einer umfassenden Strategie zur Standardisierung von Anwendungen – auf nationaler und internationaler Ebene. Es scheint allerdings schon innerhalb Deutschlands an einer konsequenten und einheitlichen Strategie der einzelnen Ministerien zu fehlen.

Es bleibt also zu hoffen, dass die zu schaffenden Elemente im Gesundheitssystem kompatibel mit hinzukommenden Strukturen sind und nicht in Kürze wieder neu aufgerollt werden müssen.

Bequemlichkeit mit Risiko
Die künftig vereinfachte Anmeldung wurde durch Anpassungen des SGB V im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes ermöglicht. Sollte sich ein Patient für eine weniger sichere Option entscheiden, muss klar sein, dass er die datenschutzrechtliche Verantwortung dafür trägt — und nicht etwa der Arzt oder die Ärztin. Eine entsprechende, klare Definition fordert die Bundesärztekammer (BÄK) vom Bundesgesundheitsministerium (BMG).