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E-Health

Zwei Gesetzesentwürfe, die in den nächsten Wochen vorgelegt werden, sollen die Digitalisierung im Gesundheitswesen entscheidend vorantreiben. Sicherlich kein neues Ziel, aber nach den Problemen mit E-Rezept und ePA in den vergangenen Jahren sicherlich ein sehr ehrgeiziges. Doch was genau plant Bundesgesundheitsminister Lauterbach?

Was beinhaltet das Digitalgesetz?

  1. Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten (Opt-Out) bis Ende 2024.
  2. Das E-Rezept soll zum 1. Januar 2024 verpflichtend eingeführt und mit Gesundheitskarte und ePA-App genutzt werden können.
  3. Der digitale Medikationsplan soll Pflichtteil der ePA werden und so die Gefahr von ungewollten Wechselwirkungen bei verschriebenen Arzneimitteln minimieren.
  4. Die Gesellschaft für Telematik (gematik GmbH) wird zu einer Digitalagentur in 100% Trägerschaft des Bundes umgewandelt.
  5. Apotheken sollen zudem künftig Videoterminals aufbauen und “assistierte Telemedizin” anbieten dürfen. Auch die Einrichtung von Gesundheitskiosken ist möglich, insbesondere in unterversorgten Regionen.
  6. Behandlungs-Programme (DMP) sollen um stärker digitalisierte Programme ergänzt werden.
  7. Ein interdisziplinärer Ausschuss soll die Digitalagentur künftig zu Fragen des Datenschutzes, der Datensicherheit, der Datennutzung und der Anwenderfreundlichkeit beraten und den bisherigen Prozess mit BSI und BfDI ersetzen.

Was beinhaltet das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)?

  1. Eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle soll aufgebaut werden und den Zugang zu pseudonymisierten Forschungsdaten aus Quellen wie Krebsregister, Krankenkassendaten etc. ermöglichen und erleichtern. Die Daten bleiben dezentral gespeichert.
  2. Die Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben wird auf alle Gesundheitsdaten erweitert und erfolgt künftig nur noch durch eine/n Landesdatenschutzbeauftragte/n.
  3. Im Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim BfArM kann künftig auch die forschende Industrie Anträge auf Datenzugang stellen können. Entscheidend für den Zugang ist künftig der Nutzungszweck, nicht der Absender.
  4. Die Datenfreigabe aus der elektronischen Patientenakte (ePA) wird vereinfacht.

Welche Änderungen bringen die neuen Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Ein zentraler Bestandteil der geplanten Gesetze ist die Einführung des E-Rezepts, die laut Plan ab dem 1. Januar 2024 verbindlich werden soll. Lauterbach hatte das Projekt aufgrund massiver Probleme gestoppt, doch nun „seien die Hausaufgaben gemacht“, wie der Gesundheitsminister betont.

Das E-Rezept galt in seiner alten Fassung als kompliziert und fehleranfällig, auch soll die Authentifizierung in der Apotheke ein Problem gewesen sein. Nun soll die Nutzung für alle Beteiligten deutlich einfacher werden: Das E-Rezept ist ab Januar 2024 mit der Versichertenkarte (eGK) und perspektivisch auch mit der App zur elektronischen Patientenakte (ePa) einlösbar. An der grundlegenden Technologie werde sich jedoch nichts ändern, und es wird auch keinen neuen Zeitplan mit den Pilotregionen geben, so Gesundheitsminister Lauterbach.

Elektronische Patientenakte sammelt Daten der Patienten

Ein Herzstück des Digitalgesetzes ist außerdem die elektronische Patientenakte (ePa). Die Einführung ist bis Ende 2024 geplant. Bis 2025 sollen schon 80 % der Patienten mit einer ePA ausgestattet sein.

Eine Opt-out-Lösung soll möglichst viele Daten sammeln und zusammenführen, außer bei Widerspruch des oder der Versicherten. Lauterbach begründete die geplante Datensammlung und Nutzung damit, dass man sowohl in der Forschung als auch in der Versorgung Jahre hinterherhänge und “das nicht länger verantworten” könne. Es solle daher auch bei diesem Thema “einen Neustart” geben.

So soll die ePA eine automatisch angelegte Medikationsübersicht sowie die Krankengeschichte des Patienten enthalten. Der Zugriff auf die Daten erfolgt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die ePA-App. Außerdem sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben auf die zuvor pseudonymisierten Daten zugreifen können.

Der Forderung nach mehr Einfluss und Kontrolle kommt man ebenfalls nach: Die Gematik soll zu einer Digitalagentur ausgebaut und zu 100 Prozent verstaatlicht werden.

Die Gesetzesentwürfe für Digitalgesetz und das Gesetz zur Gesundheitsdatennutzung sollen in den nächsten Wochen vorgestellt werden.