Coronavirus-Ticker: Aktuelle Informationen für Ärzte
Marzena SickingDie Ausbreitung des Coronavirus stellt auch Ärzte vor bisher nicht dagewesene Herausvorderungen. Wir unterstützen sie mit tagesaktuellen Informationen, die für den Umgang mit dem Virus in der Praxis relevant sind.
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MediMatch: Vermittlung von medizinischen Produkten für Notfallsituationen
Um in der Corona-Krise zu unterstützen, planen einige Unternehmen und Institute mit freien Kapazitäten, ihre Fertigungskapazitäten neu zu organisieren, um Krankenhäuser, Kliniken, Rettungsdienste und Praxen mit medizinischem Material zu versorgen. Um zwischen Unternehmen mit freien Kapazitäten/Materialien und Ärzten/Krankenhäusern mit Bedarf zu vermitteln, wurde im Rahmen der Aktion #wirvsvirus die Plattform MediMatch entwickelt. Praxen, Kliniken und Rettungsdienste können hier ihren Bedarf melden.
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Vermittlungsplattform match4healthcare bringt Helfer zu Praxen und Kliniken
Wer Unterstützung braucht, könnte hier fündig werden: Auf www.match4healthcare.de können sich Helfende mit Angabe ihres Standortes und ihrer Vorerfahrungen registrieren lassen. Hilfesuchende Kliniken, Arztpraxen oder anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens haben wiederum die Möglichkeit, ihren Bedarf einzutragen und somit zusätzliches Personal zu akquirieren. Mit Hilfe eines automatischen Matching-Algorithmus werden die Angebote der Helfenden mit dem Bedarf der Hilfesuchenden koordiniert. Mögliche Einsatzbereiche sind Klinik, Arztpraxis, Rettungsdienst, Pflegedienst, Pflegeheim, Apotheke oder Gesundheitsamt.
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Verlässliche Informationen zu COVID-19 für Patienten
In der aktuellen Lage sorgen unseriöse Quellen und Verschwörungstheoretiker im Internet für unnötige Verunsicherung der Bevölkerung. Ärzte können Patienten helfen, in dem sie auf seriöse Quellen verweisen. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin hat unter www.patienten-information.de eine Linksammlung zu Organisationen, Einrichtungen oder externen Websites zusammengestellt, welche seriöse Informationen zum Coronavirus anbieten.
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Untersuchungszeiträume ab U6 ausgesetzt
Da viele Patienten Termine lieber verschieben und nicht notwendige Patientenkontakte vermieden werden sollen, können Ärzte Kinder-Früherkennungsuntersuchungen ab der U6 jetzt auch durchführen und abrechnen, wenn die vorgegebenen Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten überschritten sind. KBV und GKV-Spitzenverband haben vereinbart, dass diese festen Zeiträume für die U6, U7, U7a, U8 und U9 bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden.
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Mammographie-Screening wird ausgesetzt
Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr durch das Coronavirus wird das Mammographie-Screening vorerst ausgesetzt. DAs hat der Gemeinsame Bundesausschuss am Donnerstag (26.3.) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gsundheit beschlossen.
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Verband appelliert im offenen Brief an medizinische Arbeitgeber
Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. hat sich in einem offenen Brief an die ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Arbeitgeber gewandt und sie aufgefordert, “ihr Handeln zu überprüfen und die Praxisabläufe so zu ändern, dass Kontakte auf die wirklich wichtigen Behandlungen beschränkt und die Infektionsketten auch in den Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen unterbrochen werden”. Diese Empfehlungen zur maximalen Eindämmung von Praxisteam-Patienten-Kontakten und Patient-Patienten-Kontakten sollten beachtet werden:
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Arzthaftpflicht greift auch bei unterstützenden Tätigkeiten bei Corona
Wegen der rasch voranschreitenden Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) hat die HDI ihre Versicherung für bei ihr berufshaftpflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte auf Leistungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erweitert. Der Versicherungsschutz gilt auch für unterstützende Maßnahmen außerhalb von Praxen, zum Beispiel bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder bei Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2. Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, gelten die Grundsätze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz ist dann beschränkt auf einen Rückgriff bei grob fahrlässigem Handeln. Diese Regelung gilt ab sofort und ohne gesonderte Bestätigung für alle bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversicherte Ärztinnen und Ärzte.
Auch die Nürnberger Versicherung teilt mit, dass Praxisvertreter inerhalb der Berufshaftpflichtversicherung des Praxisinhabers entsprechenden Schutz erhalten.
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Corona-Pandemie: Website zur deutschlandweiten Abfrage freier Beatmungsplätze gestartet
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), das Robert Koch-Institut (RKI) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) schalten gemeinsam das DIVI Intensivregister frei – eine Website, über die freie Beatmungsplätze in allen Kliniken Deutschlands registriert und abgefragt werden können. Ab sofort sollen unter www.divi.de/intensivregister erstmals mehr als 1.000 Kliniken aus ganz Deutschland zentral erfasst – und öffentlich einsehbar sein. Das Register setzt darauf, dass alle Krankenhäuser tagesaktuell ihre Daten selbstständig einpflegen, um auf dieser Basis eine regionale Koordination der intensivstationären Betten und damit eine optimale Versorgung der COVID-19-Patienten sicherzustellen.
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Wissen und Erfahrung gegen Corona: Jack Ma Foundation veröffentlicht Handbuch
Die Jack Ma Foundation und die Alibaba Foundation haben ein Handbuch für Ärzte veröffentlicht, in dem die Erkenntnisse und bewährten Praktiken des Krankenhauses der medizinischen Fakultät der Zhejiang Universität (FAHZU) zur Behandlung von Covid-19-Patienten ausführlich beschrieben werden. Über einen Zeitraum von 50 Tagen hat FAHZU 104 Patienten mit Covid-19 aufgenommen, darunter 78 Patienten in kritischem Zustand. FAHZU hat die Corona-Krise bisher ohne eine einzige Infektion des medizinischen Personals, ohne Fehldiagnose und ohne den Tod eines mit dem Corona-Virus infizierten Patienten überstanden und möchte seine bisherigen Erfahrungen an Ärzte, medizinisches Personal und Verwaltungspersonal von Krankenhäusern weitergeben.
Das vollständige Handbuch steht hier zum Download bereit, weitere Informationen finden Sie auch auf Alizila, dem offiziellen Firmenblog der Alibaba Group.
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Videosprechstunden in Q2 aufgrund von Corona unbegrenzt möglich
Angesichts der weiteren Ausbreitung des Coronavirus haben KBV und GKV-Spitzenverband die Begrenzungsregelungen für Videosprechstunden aufgehoben. Normalerweise darf pro Quartal maximal jeder fünfte Patient auf diesem Wege behandelt werden, ohne dass er bei einer Erkrankung in die Praxis kommen muss. Aufgrund der aktuellen Pandemie mit SARS-CoV-2 sollen Patienten aber nur in medizinisch dringenden Fällen die Praxen für eine Diagnose aufsuchen. Um die Behandlung der Menschen zu erleichtern, ist die Konsultation per Video im zweiten Quartal bei allen Indikationen und auch bei neuen Patienten möglich.
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In Apotheken wird Paracetamol langsam knapp
Die Hamsterkäufe in Deutschland, die die Angst vor dem neuartigen Coronavirus vielerorts auslöst, sorgen auch in Apotheken für Nachschubprobleme. Bei einigen Warengruppen spitzt sich die Lage besondes zu: Es fehlen nicht nur Desinfektionsmittel oder Atemschutzmasken, die vor dem Erreger schützen sollen, sondern auch Paracetamol. Das berichtet der Branchendienst APOTHEKE ADHOC. Einen Rohstoffmangel als Folge der Corona-Krise scheint es bisher immerhin noch nicht zu geben; fehlende Lieferungen von Wirkstoffproduzenten sind noch nicht zu verzeichnen. Das könnte allerdings noch kommen: Anfang März hatte Indien auf Produktionsausfälle aufgrund der Sars-CoV-2 Epidemie reagiert und Einschränkungen beim Export von 13 Wirkstoffen verhängt. Betroffen war auch Paracetamol. Um Lieferengpässe zu vermeiden, sollen Apotheken laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) nur noch handelsübliche Mengen abgeben.
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COVID-19: Phase-1-Studie zur Corona-Impfung im Frühsommer geplant
Das Biotech-Unternehmen CureVac arbeitet derzeit mit Hochdruck an einem Impfstoff gegen das Coronavirus. Wie das Unternehmen jetzt bekannt gab, plant man im Frühsommer mit einer Phase-1-Studie zu beginnen. Zur Behandlung von COVID-19 sei der Wirkstoff allerdings nicht geeignet, der mögliche Einsatz sei “rein prophylaktischer Natur”.
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Bindehautentzündung als Symptom von COVID-19?
Trockener Husten, Fieber, Gliederschmerzen und Müdigkeit, akute Atemnot: Diese Symptome sind von Patienten, die sich mit dem Corona-Virus infiziert haben, bekannt. Ärzte sollten aber auch bei einer Konjunktivits mit einer entsprechenden Infektion rechnen. Ähnlich wie bei einer Influenza kann die Bindehautentzündung nämlich auch bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auftreten, das berichtet die Medical Tribune. Typisch sei in solchen Fällen die erhöhte Temperatur am Auge des Patienten (bis über 40 °C).
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Voraussetzungen für einen Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion
Ärzte sind weiterhin angehalten, die Indikation für einen Test unter der Berücksichtigung der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu stellen. Demnach solte eine labordiagnostische Testung vor allem bei Patienten erfolgen, die Symptome (Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot) zeigen und nachweislich Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder sich in einem der ausgewiesenen Risikogebiete aufgehalten haben. Der Labortest wird wie üblich mit einer Laborüberweisung (Muster 10) beim üblichen Labor veranlasst. Dieses leitet die Probe zur virologischen Spezialdiagnostik weiter. Die Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.
Update vom 26.3.: Die neuen Kriterien des Robert-Koch-Instituts sehen vor, dass ab sofort Risikopatienten mit akuten respiratorischen Symptomen vorrangig getestet werden sollen. Ansonsten gilt: Menschen ohne Krankheitszeichen sollen grundsätzlich weiterhin nicht getestet werden. Menscnen mit akuten respiratorischen Symptomen ohne Vorerkrankungen nur bei ausreichender Testverfügbarkeit.
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Begründete Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle melden
Die KBV weist darauf hin, dass Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Wichtig: Die Meldung – inklusive dem Namen und der Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
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So können Ärzte Leistungen in Zusammenhang mit COVID-19 abrechnen
Für die Versorgung von Coronavirus-Patienten in Arztpraxen wurde zusätzliches Geld bereitgestellt. Alle ärztlichen Leistungen, die aufgrund des klinischen Verdachts auf eine Infektion oder einer nachgewiesenen Infektion mit dem neuen Coronavirus erforderlich sind, werden seit 1. Februar in voller Höhe extrabudgetär bezahlt. Ärzte sollen die Fälle dazu mit der Ziffer 88240 abrechnen.
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Desinfektion und Reinigung: Das empfiehlt das RKI zum Schutz gegen das Virus
Das Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2 herausgegeben. Aus den bisherigen Erfahrungen ist ein Vorgehen ähnlich wie bei SARS und MERS empfehlenswert. Zur Desinfektion sind in Arztpraxen insbesondere Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit, mit dem Wirkungsbereich “begrenzt viruzid” (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit erweitertem Wirkbereich gegen Viren wie “begrenzt viruzid PLUS” oder “viruzid” können ebenfalls verwendet werden. Weitere Empfehlungen zur Infektionsprävention bei der Behandlung von infizierten Patienten finden Ärzte und Ärztinnen hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html