Übergangsregelung: Portokosten für Arztbriefe werden vorerst nicht begrenzt
A&W RedaktionÄrzte erhalten unbhängig vom Höchstwert weiterhin eine Kostenpauschale für Arztbriefe. Die KBV konnte eine Übergangsregelung erreichen, sodass die Erstattung vorerst nicht begrenzt wird.
Gute Nachrichten für niedergelassene Ärzte: Versandkosten für Arztbriefe werden bis auf weiteres wieder ohne Limit erstattet. Eigentlich sollte es bei der Abrechnung für Portokosten und Fax nur noch eine Kostenpauschale geben, die zudem auf einen Höchstwert begrenzt wurde. Damit sollten Praxen mehr Anreize erhalten, auf die elektronische Kommunikation umzusteigen. Dazu wurde unter anderem eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) eingeführt, die je eArztbrief gezahlt wird.
Kostenpauschale für Arztbriefe
Die zum 1. Juli eingeführten Höchstwerte für den konventionellen Versand von Arztbriefen wurden nun bis zum 30. September 2021 wieder ausgesetzt. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, konnte man dieses Ergebnis in den Verhandlungen mit den Krankenkassen erreichen, da die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht.
Damit erhalten Praxen für jeden Brief, der per Post oder per Fax verschickt wird, weiterhin eine Kostenpauschale. Die ursprünglich im Juli eingeführten Höchstwerte für Abrechnung des Portos und der Leistung gelten erst ab Oktober 2021. Wer Arztbriefe bereits jetzt elektronisch versenden kann, bekommt diese aber natürlich ebenfalls vergütet.
Versand von eArztbriefen nur über KIM
Die KBV weist in ihrer Mitteilung zu der Aktualisierung zusätzlich darauf hin, dass Praxen für den Versand und Empfang von eArztbriefen einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, nutzen müssen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, Alternativen sind somit nicht erlaubt. Zudem ist ein Update für den Konnektor erforderlich, der die Praxis mit der Telematikinfrastruktur verbindet.
Neue Vergütungssystematik für Arztbriefe
Gleichzeitig wurden Höchstwerte für die Vergütung der Kostenpauschalen für konventionell versendete Arztbriefe festgelegt. Diese Höchstwerte wurden jetzt aufgehoben. Niedergelassene Ärzte sollten dies bei der Abrechnung künftig beachten.