Substitutionsbehandlung: So können Ärzte sie korrekt abrechnen
Dr. med. Heiner PaschÄrztinnen und Ärzte mit Praxen in Brennpunktgebieten kennen das: Sie haben häufig drogenabhängige Patienten, die eine Ersatztherapie erhalten. So wird die Substitutionsbehandlung abgerechnet.
Die Substitution ist ein therapeutisches Konzept, vor dessen Einführung unter Einbindung des Personals ein klares, auch logistisches Konzept erstellt werden sollte. Dieses sollte auch die Abrechnung nicht außen vor lassen.
Die Basisleistung der Substitutionsbehandlung ist die Gebührenordnungsposition (GOP) 01950. Sie bewertet die Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger, je Behandlungstag, mit 46 Punkten. Zusätzlich gibt es ab dem 1. April 2020 die Möglichkeit, auch die Verabreichung und Kontrolle eines Depotpräparates abzurechnen. Dies ist mit der GOP 01953 (130 Punkte), einmal pro Kalenderwoche, möglich. Beide Leistungen sind nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar. Eine gleichzeitige Abrechnung einer Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in derselben Sitzung ist ausgeschlossen.
Substitutionsbehandlung zur Unzeit
Erfolgt die Substitutionsbehandlung zur Unzeit (Samstag, Sonntag, Feiertage sowie 24. und 31.12.), ist zusätzlich die GOP 01951 (101 Punkte) als Zuschlag abrechenbar. Damit erhöht sich das Honorar auf mehr als das Dreifache. Damit ist aber auch klar, dass die Abrechnung der Unzeit-
gebühren 01100 bis 01102 neben den GOP 01950 und 01951 nicht erlaubt sind.
Therapeutisches Gespräch abrechnen
In Zusammenhang mit Leistungen der Substitution sind therapeutische Gespräche gesondert abrechenbar. Aktuell in der Pandemie geht das höchstens achtmal im Behandlungsfall. Abgerechnet werden sie mit dem Zuschlag gemäß GOP 01952, bewertet mit 154 Punkten. Diese Gespräche sind sowohl bei persönlichem Kontakt als auch im Rahmen einer Videosprechstunde möglich. In der derzeitigen Pandemiesituation ist außerdem auch eine telefonische Erbringung zusätzlich abrechenbar.
Substitution und Hausbesuch
An die Abrechnung von Besuchsleistungen im Behandlungsfall neben den GOP 01949, 01950 und 01953 sind genaue Voraussetzungen gebunden.
- Die Leistungen 01410 bis 01415 sind nur dann erlaubt, „wenn der Kranke aufgrund von nicht in Zusammenhang mit der Substitutionsbehandlung stehenden Krankheitsbildern im Rahmen von Besuchen oder Visiten behandelt werden muss, weil er die Arztpraxis nicht aufsuchen kann“.
- Für die GOP 01410 und 01413 trifft dies zudem auch dann zu, „wenn aufgrund des Vorliegens einer nachgewiesenen chronischen Pflegebedürftigkeit (Vorliegen eines Pflegegrades) die Substitutionsbehandlung in der Praxis nicht möglich ist“.
Konsiliarische Untersuchung
Bei der Substitutionsbehandlung durch Ärzte ohne eigene suchtmedizinische Fachkunde ist eine der Voraussetzungen die konsiliarische Untersuchung vor Beginn und zumindest dann einmal im Behandlungsfall durch einen Arzt, der über die entsprechende suchtmedizinische Fachkunde verfügt. Die konsiliarische Untersuchung kann einmal im Behandlungsfall mit der GOP 01960 abgerechnet werden. Diese GOP ist mit 110 Punkten bewertet.
Diamorphin-Behandlung |
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Die diamorphingestützte Behandlung Opiatabhängiger bedarf zusätzlich einer Genehmigung der entsprechenden Landesbehörde. Sie ist abrechenbar mit der
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