Rhesusfaktor D: Neue Leistungen nach EBM abrechenbar
Nina GrellmannAb 01. Juli haben gesetzlich versicherte Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D Anspruch darauf, das Blut ihres ungeborenen Kindes auf den Rhesusfaktor D testen zu lassen. Damit Ärztinnen und Ärzte den Bluttest sowie die entsprechende, fachgebundene genetische Beratung abrechnen können, werden zum dritten Quartal zwei neue Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen.
Laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom November 2020 wurde die nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors an fetaler DNA aus mütterlichem Blut in die Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL) aufgenommen und damit zur Kassenleistung. Der Bewertungsausschuss hat nun die Vergütung festgelegt, mit der die zugrundeliegenden Leistungen ab Juli 2021 honoriert werden.
GOP 01788
Die Beratung zum nicht-invasiven Pränataltest auf den Rhesusfaktor wird über die GOP 01788 abgerechnet und mit 84 Punkten vergütet. Das entspricht derzeit 9,34 Euro. Wichtig: die GOP kann je vollendete fünf Minuten in Rechnung gestellt werden, jedoch höchstens zweimal pro Schwangerschaft. Außerdem kommt sie ausschließlich bei Ein-Kind-Schwangerschaften ab der zwölften Schwangerschaftswoche zum Einsatz.
GOP 01869
Die pränatale Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors D wird über die GOP 01869 abgerechnet und mit 905 Punkten vergütet. Das entspricht derzeit 100,68 Euro. Wichtig: Der Bluttest darf nur einmal pro Schwangerschaft und höchstens zweimal im Krankheitsfall in Rechnung gestellt werden. Die GOP kann nicht bei Mehrlings-Schwangerschaften und erst ab der ab der zwölften Schwangerschaftswoche angesetzt werden.
Fachliche Voraussetzung
Da es sich bei der Bestimmung des Rhesusfaktors um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, gelten die ärztlichen Aufklärungs- und Beratungsverpflichtungen nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG). Wer also die Leistungen der GOP 01788 und GOP 01869 erbringen und abrechnen möchte, muss über die entsprechende Qualifikation für diese Beratung gemäß den Vorgaben des GenDG und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen. Hiervon unberührt bleiben die bereits vorhandenen Beratungsqualifikationen von Fachärztinnen und -ärzten für Humangenetik sowie Frauenärztinnen und -ärzten, mit der Bescheinigung „fachgebundene genetische Beratung“.
Hintergrund
Bislang erhalten alle Rhesus D-negativen Schwangeren eine Anti-D-Prophylaxe. Durch die fetale Rhesusfaktorbestimmung kann die medizinisch unnötige Gabe von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Rhesus D-negative Schwangere, die ein Rhesus D-negatives Kind erwarten, vermieden werden. Damit riskieren weniger Frauen die für eine Antikörpertherapie typischen Nebenwirkungen wie Übelkeit oder allergische Reaktionen. Die Prophylaxe-Anwendung mit Immunglobulinen ist immer mit dem Restrisiko einer viralen Infektion durch potenziell kontaminiertes humanes Plasma assoziiert. Auch dieser Gefahr sind nun weniger Frauen ausgesetzt.
Außerdem sind Immunglobuline weltweit nur sehr begrenzt verfügbar. „Deshalb ist der neue Test, der demnächst allen Schwangeren als Kassenleistung angeboten werden kann, eine wichtige Hilfe, um die weltweit knappen Ressourcen zu schonen“, so der Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte, Dr. Christian Albring.