Privatpatienten: Ohne Fehler analog abrechnen
Dr. Ulrich KarbachKeine Frage: Seit der Veröffentlichung der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte hat sich medizinisch einiges getan. Leistungen, die in der GOÄ nicht abgebildet sind, dürfen Sie analog abrechnen.
Vergleiche sind immer schwierig. Nahezu jede Kollegin und jeder Kollege kann von Diskussionen über einen höheren Steigerungssatz mit individueller Begründung berichten. Ähnliches trifft auch auf die Analogabrechnung zu. Grundlage dafür ist § 6 (2) der Allgemeinen Bestimmungen, der besagt, dass selbstständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden können.
Grundbedingungen für die analoge Abrechnung nach GOÄ
Eine selbstständige ärztliche Leistung darf nur dann analog abgerechnet werden, wenn diese weder als einzelne Leistung noch als Teil eines Leistungskomplexes in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthalten ist. Eigentlich ist es banal, aber wenn man einen Wundverschluss im Gesicht aus kosmetischen Gründen mit einer Intrakutannaht durchführt statt mit Einzelknopfnähten, so ist dies nicht eigens abrechenbar. Natürlich sind die Materialkosten, die man nach § 10 ansetzen darf, bei der Intakutannaht etwas höher, aber den geringgradig höheren Zeitaufwand durch die Intrakutannaht kann man nicht besonders abrechnen.
Analogiebildung
Wie eingangs erwähnt, ist es schwierig eine nachvollziehbare Analogie zu bilden. Denn was ist nach Art, Kosten- und Zeitaufwand vergleichbar? Die Bundesärztekammer hat daher eine Liste von analogen Bewertungen erstellt. Dabei sind zwei Aspekte besonders wichtig:
Die Liste ist nicht abschließend. Dementsprechend können weitere Analogabrechnungen benutzt werden.
Wenn eine Leistung samt analoger Bewertung in der Liste enthalten ist, sollte man diese möglichst benutzen. Denn es ist davon auszugehen, dass Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen andere analoge Abrechnungen dann nicht erstatten.
Für die Abrechnung von analogen Leistungen gilt die GOÄ wie bei normalen Privatabrechnungen. Wenn eine analog abgerechnete Leistung nach Schwierigkeit, Zeitaufwand oder Art der Erbringung aufwendiger ist, so kann diese mit einer individuellen Begründung auch mit einem Steigerungssatz oberhalb des Schwellenwertes abgerechnet werden.
Praktische Umsetzung
Natürlich sollte man, wenn man von der Liste zu analogen Bewertungen abweicht, nur GOÄ-Nummern analog benutzen, die man regelmäßig erbringt. Andernfalls kann man dem Vorwurf unpräziser Abrechnung nichts entgegenstellen.
Nach § 12 (4) muss die analoge Leistung in der Rechnung (für den Empfänger) verständlich beschrieben werden. Daran schließt sich „analog zu Nr. XYZ“ mit der Legende der entsprechenden Nummer an. Zudem müssen nach § 12 das Leistungsdatum, eventuelle Mindestzeiten, der Steigerungsfaktor und der Betrag in der Rechnung enthalten sein.
Fazit
Die Analogleistungen bieten in der seit langem überfälligen Überarbeitung der GOÄ die Möglichkeit, nicht aufgeführte Leistungen trotzdem korrekt abzurechnen.
Analogie
Erstattung von Kosten
Die Beihilfe erstattet Kosten oberhalb des Schwellenwertes nur eingeschränkt. Dementsprechend muss die Begründung für einen höheren Steigerungssatz sehr präzise sein.
Je nach Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung könnte es auch sein, dass diese analog abgerechnete Leistungen nicht erstattet. Das ist zwar nicht das Problem des Arztes. Aber er muss den Rechnungsempfänger darüber aufgeklärt haben, dass dies passieren könnte. Sie zahlt, wenn im Vertrag mit der Krankenversicherung steht „nach der GOÄ“, und zahlt nicht, wenn dort „nach dem Gebührenverzeichnis“ steht.