Präoperative Diagnostik: Das ist bei der Privatabrechnung wichtig
Dr. med. Heiner PaschWährend im EBM die präoperative Diagnostik vor ambulanten Operationen klar geregelt ist, liegt die Entscheidung darüber bei GOÄ-Abrechnung allein beim einweisenden Arzt. Was Sie wissen sollten.
Auch wenn es in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) keine Komplexleistungen für eine präoperative Diagnostik gibt, sollte diese Leistung dennoch im hausärztlichen Angebot enthalten sein, und zwar vor ambulant und stationär geplanten Operationen.
Aufgrund der Krankengeschichte des Patienten hat der Arzt die Möglichkeit, den Untersuchungsumfang individuell anzupassen. Allerdings sollte dabei eine gewisse Systematik zugrunde liegen, um nicht bei jedem Patienten neu nachdenken zu müssen. Dabei bietet sich die altersgestaffelte Systematik des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) an, wobei dann auf den Einzelfall bezogene Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Untersuchungsumfang
Bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr reichen meistens eine Beratung und eine Ganzkörperuntersuchung (Nrn. 1 und 8 bzw. 8K1).
Bei Jugendlichen und Erwachsenen gesellen sich Laboruntersuchungen dazu (Blutbild/3550 + 3551, Glukose/Nr. 3560, Kreatinin/Nr. 3585, Gamma-GT/Nr. 3592,Kalium/Nr. 3557 und INR/Nr. 3530 bzw. 3607) sowie ein Ruhe-EKG (Nr. 651). Immer wenn eine präoperative Diagnostik durchgeführt wird, sollte ein Brief an den Operateur beziehungsweise Anästhesisten gehen, vorzugsweise mit einem Formbrief und individuell einfügbaren Daten – abrechenbar mit der Nr. 75.
Diese Untersuchungsleistungen stellen beispielhaft ein Basisprogramm dar, das bei allen präoperativen Untersuchungen erfüllt werden kann. Zusätzlich dazu können alle anderen erforderlichen Untersuchungen durchgeführt werden, je nach individueller Gefährdung oder bei vorliegenden Vorerkrankungen. Das können zusätzliche Laboruntersuchungen, aber auch kardiologische, pulmologische oder gastroenterologische Untersuchungen sein.
Prästationäre Diagnostik
Alle aufgeführten Untersuchungen sind bei GOÄ-Abrechnung auch vor stationären Eingriffen abrechenbar. Die Möglichkeit dazu kann beispielsweise in das Angebotsspektrum der Praxis aufgenommen werden, dass entweder auf der Internetseite der Praxis und/oder als schriftliche Patienteninformation in der Praxis für jeden einsehbar ist, damit die Leistung auch aktiv nachgefragt werden kann. Zudem sollten natürlich alle Mitarbeiter des Teams die Patienten konkret über das Angebot informieren können.
Ein Argument gegenüber Patienten ist die frühzeitige Erkennung von Befunden, die noch vor der Operation geklärt werden müssen. Deshalb ist diese Untersuchung so zu terminieren, dass notwendige Abklärungen erfolgen können, aber dennoch zeitnah zur Operation.
Prästationäre Diagnostik GKV
Manchmal wird eine solche prästationäre Diagnostik von Krankenhäusern auch bei GKV-Patienten gewünscht oder erbeten. Dabei ist festzuhalten, dass diese dem Krankenhaus privat in Rechnung gestellt werden muss, und zwar nur nach vorheriger Kostenzusage. Grundlage dafür ist der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), der bei den Leistungen, die nicht Teil der vertragsärztlichen Versorgung sind (§ 3), unter der Nr. 8 „Leistungen für Krankenhäuser auf deren Veranlassung“ auflistet.
GOÄ-Untersuchungsprofile
(analog EBM Nr. 31010 bis 31013)
0 - 3 Jahre: Nrn. 1, 8K1, 75 (3530/3607)
4 - 11 Jahre: Nrn. 1, 8, 75 (3530/3607)
12 - 39 Jahre: Nrn. 1, 8, 250, 3550, 3551, 3560, 3585. 3592. 3557, 3530/3607, 651, 75
ab 40 Jahre: Nrn. 1, 8, 250, 3550, 3551, 3560, 3585. 3592. 3557, 3530/3607, 651, 605, 605a, 75
Zusätzlich möglich: erforderliche Zusatzleistungen (Labor; kardiologische, pulmologische oder gastroenterologische Leistungen)