Nicht nur bei IGeL ist GOÄ-Abrechnung in der GKV möglich
A&W RedaktionEine Abrechnung nach der GOÄ und anschließende Kostenerstattung sind auch bei Versicherten der GKV möglich. Damit der Vertragsarzt bei dieser eher selten genutzten Möglichkeit später keine Probleme bekommt, sollte er gewisse Vorgaben beachten und mit seinem Patienten abklären.
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