Geriatrische Leistungen richtig liquidieren
A&W RedaktionGeriatrische Betreuung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes steigt der Anteil der über 65-Jährigen bis 2040 von 32 (2020) auf 43 Prozent an. Aber wie rechnet man die Leistungen richtig ab? Der folgende Beitrag zeigt es.
Um diesen großen Anteil der Bevölkerung ausreichend zu versorgen, bedarf es nicht nur des medizinischen Know-how, sondern auch einer adäquaten Vergütung. Nachdem es bis September 2013 lediglich eine Position für Testverfahren bei Demenzverdacht gab, wurde zum 1. Oktober 2013 das Kapitel 3.2.4 „Hausärztliche geriatrische Versorgung“ und zum 1. Juli 2016 das Kapitel 30.13 „Spezialisierte Geriatrie“ in den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) eingefügt.
GOP 03242
Bei der Gebührenordnungsposition (GOP)03242 (23 Punkte) handelt es sich um Testverfahren bei Demenzverdacht; laut Legendentext muss es sich aber um standardisierte Testverfahren handeln, wobei die genannten nur beispielhaft aufgelistet sind. Die GOP 03242 ist bis zu dreimal im Behandlungsfall abrechenbar, nicht jedoch bei Abrechnung der GOP 03360 im selben Behandlungsfall.
GOP 03360 — 03362
Den Schwerpunkt der hausärztlichen geriatrischen Abrechnung stellen die GOP 03360 und 03362 dar. Das geriatrische Basisassessment (03360/113 Punkte) ist einmal im Behandlungsfall, aber maximal zweimal im Krankheitsfall berechenbar. Ein Ausschluss besteht gegenüber der GOP 03242 im selben Behandlungsfall. Die zweite Leistung, die GOP 03362 (174 Punkte), ist der geriatrische Betreuungskomplex, der pro Behandlungsfall einmal abrechenbar ist. Beide Leistungen sind neben den palliativmedizinischen Leistungen (03370-03373) ausgeschlossen, können aber an anderen Tagen des Behandlungsfalles abgerechnet werden.
GOP 30980 — 30988
Zum 1. Juli 2016 wurde das Kapitel spezialisierte Geriatrie eingeführt. Danach können zwei Leistungen (30980 und 30988) von Hausärzten, weitere Leistungen (30981, 30984 – 30986) nur von Ärzten mit expliziter geriatrischer Weiterbildung/Qualifikation abgerechnet werden. Für die Initiierung der spezialisierten geriatrischen Diagnostik ist ein Hausarzt erforderlich, der allein oder in Kooperation mit einem Neurologen und/oder Psychiater tätig wird. Für die Abklärung, ob ein weiterführendes geriatrisches Assessment erforderlich ist, können Haus- und Facharzt die GOP 30980 (193 Punkte) abrechnen.
Nach erfolgtem weiterführenden Assessment kommt der Patient in der Regel zum Hausarzt zurück. Bei Anordnung der im weiterführenden geriatrischen Assessment empfohlenen Leistungen kann der Hausarzt dann zusätzlich die GOP 30988 (65 Punkte) als Zuschlag zur GOP 03362 abrechnen. Voraussetzung ist allerdings, dass dies innerhalb vier Wochen nach Durchführung des Assessments erfolgt.
Weitere Leistungen
Weitere typische Leistungen, die häufig bei geriatrischen Fällen abgerechnet werden, sind beispielsweise die Chronikerziffern (03220 – 03222), die Besuche (01410ff), palliativmedizinische Leistungen (03370 – 03373; cave: nicht neben 03360 und 03363!) oder das ärztliche Gespräch (03230), insbesondere auch mit Bezugspersonen, sowie 03062 – 03065 bei Besuchen durch eine nichtärztliche Praxisassistentin (NäPA).
EBM-POSITIONEN GERIATRIE
EBM-POSITIONEN GERIATRIERelevante hausärztliche Leistungen:
EBM Kapitel 3.2.3
03242 Demenztest (nicht neben
03360 im selben Behandlungsfall)
EBM Kapitel 3.2.4
03360 Hausärztliches geriatrisches Basisassessment
03362 Geriatrische Betreuung
EBM Kapitel 30.13
30980 Abklärung weiterführendes geriatrisches Assessment
30988 Einleitung und Koordination der Therapie (nach durchgeführtem Assessment gemäß GOP 30980)
Autor: Dr. med. Heiner Pasch, approbierter Arzt und Abrechnungsexperte (Stand 02/2021)