Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Grafik Differenzierung klein und groß im EBM

Studiert man die Legende der Gebührenordnungspositionen (GOP) 02300 und 02301, so findet man dort keine Differenzierung nach der Größe. Als Kriterium gelten vielmehr die Dauer (bis fünf Minuten bei 02300) oder die Technik bei der primären Wundversorgung (Naht oder Gewebekleber bei 02301). Handelt es sich bei den Patienten um Säuglinge, Kleinkinder oder Kinder, wird die primäre Wundversorgung jeweils besser bewertet. Das bedeutet: Für diese Altersgruppe wird die primäre Wundversorgung nach GOP 02301 abgerechnet statt nach 02300 und eine primäre Wundversorgung mit Naht mit 02302 statt mit 02301. Sollte für die GOP 02300 oder 02301 bei Kindern bis zwölf Jahren eine Narkose erforderlich sein, dürfen die GOP 31101 oder 36101 abgerechnet werden. Die Voraussetzungen gemäß § 115b SGB V (Sozialgesetzbuch) müssen dabei nicht erfüllt sein, sofern die Eingriffe nicht im Katalog zum Vertrag nach § 115b SGB V genannt sind.

Bei GOP 02302 kommen auch die in den Allgemeinen Bestimmungen unter 4.3.7 Abs.1 genannten Größenangaben zur Geltung. Dort steht nämlich unter anderem in der Legende: „Exzision eines großen Bezirkes aus Haut und/oder Schleimhaut oder einer kleinen unter der Haut und/oder Schleimhaut gelegenen Geschwulst“. Für die Haut gilt also die Größenangabe von über 4 cm 2 als groß. Und für die Geschwulst gilt unter 1 cm 3 als klein. Bei allen Eingriffen an Kopf und Händen gilt das Gewebeareal als groß.

Wie oft abrechnen?

Bei Versicherten der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) kann eine primäre Wundversorgung (GOP 02300-02302) bei den Diagnosen Nävuszellnävussyndrom (D22.-) und/oder mehreren offenen Wunden (T01.-) bis zu fünfmal am Behandlungstag und auch nebeneinander abgerechnet werden.

Wichtig: Geben Sie die Wundstellen genau an. Sonst können Sie die einzelnen GOP nur einmal pro Behandlungstag und auch nicht nebeneinander abrechnen.

Relevanz im Alltag

Die in GOP 02302 genannten Größen für die Entfernung von Hautarealen betreffen überwiegend aktinische Keratosen und sind damit eigentlich Spezialgebiet der Dermatologen. Kleine Geschwulste (<1 cm 3) können sicher auch in der Hausarztpraxis entfernt werden. Ob sich das Vorhalten des entsprechenden Equipments, das nur zum Teil entsprechend den Allgemeinen Bestimmungen 7.1 – 7.3 extra berechenbar ist, für eine Praxis wirtschaftlich lohnt, muss jeder Praxisinhaber für sich entscheiden.

Wichtig wird die Größenunterscheidung bei der Abrechnung der Behandlung des diabetischen Fußes nach der GOP 02311. Diese GOP erfordert als obligaten Leistungsinhalt unter anderem die Abtragung ausgedehnter (also großer) Nekrosen.

Keine Größenangabe findet sich dagegen bei GOP 02310, mit der die Behandlung sekundär heilender Wunden und/oder Decubitalulcus abgerechnet werden.

GOÄ

Da in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) eine genaue Definition fehlt, wird die Definition aus dem EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) üblicherweise herangezogen.