Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) moniert, dass die Krankenkassen sie sowie die niedergelassenen Ärzte trotz der Corona-Pandemie mit einer Antragsflut für Abrechnungsprüfungen überziehen. Gesetzlich sind die Krankenkassen verpflichtet, die eingereichten Abrechnungen für die vertragsärztliche Versorgung auf Richtigkeit und Plausibilität zu prüfen. Dabei würden allerdings jedes Jahr Hunderttausende Datensätze anfallen, obwohl es „nicht um nennenswerte Summen“ gehe, so die Kritik aus Bayern. „Dieser gigantische Aufwand führt insbesondere bei den KVen zu Kosten in Millionenhöhe und bei den Arztpraxen zu enormem Aufwand und entsprechendem Unmut.“ Demnach wurden 0,5 Promille des von der niedergelassenen Ärzteschaft abgerechneten Gesamthonorars im Jahr 2020 in Bayern von den Krankenkassen erfolgreich zurückgefordert.

Manche Krankenkassen lehnen 90 Prozent der Abrechnungen ab

Viele Krankenkassen würden scheinbar wahllos Abrechnungsprüfungen beantragen. Manche hätten Ablehnungsquoten von über 90 Prozent. Dabei erweist sich dies nach Angaben der KVB größtenteils als unberechtigt: „Im Jahr 2020 stellte sich fast die Hälfte der Anträge als falsch heraus – Anfang 2021 stieg dieser Anteil sogar auf 60 Prozent“, hieß es in einem Rundschreiben. Für die Bearbeitung seien der KVB insgesamt Kosten in Höhe von 5,3 Millionen Euro entstanden. Das sei deutlich mehr, als die Krankenkassen an falsch abgerechnetem Arzthonorar erfolgreich zurückgefordert haben. Weil die verfügbare Arztzeit für Patientinnen und Patienten in den kommenden Jahren immer knapper werde, hält die KVB es für wichtig, dass „sinnlose Bürokratie aufgespürt und konsequent abgebaut“ wird.

KVB schlägt zwei Gegenmaßnahmen zum Bürokratieabbau vor

In einem Positionspapier zu Kassenanträgen in der Abrechnungsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung schlägt die KVB zwei Maßnahmen vor, um die Bürokratie zu reduzieren. „Zum einen bedarf es einer Geringfügigkeitsgrenze von 100 Euro pro Krankenkasse, Quartal und Arzt“, schreibt sie. Diese würde die Abrechnungsprüfung auf relevante Fälle beschränken und ein noch erträgliches Kosten-Nutzen-Verhältnis gewährleisten. Zum anderen sei eine Antragsgebühr in Höhe von 100 Euro zumindest für diejenigen Anträge nötig, die sich bei der Prüfung als unberechtigt herausstellen, um mehr Kostenbewusstsein bei den Krankenkassen zu wecken. „Ziel muss es sein, dass diese Anträge nur dort gestellt werden, wo Versichertengelder in nennenswertem Umfang auf dem Spiel stehen.“