Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Abrechnung

Nach einem Bericht des Bewertungsausschusses (veröffentlicht als Bundestagsdrucksache 19/25185) hat sich im ersten Pandemiequartal (I/2020) die Abrechnung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01450 (Zuschlag Videosprechstunde) im Vergleich zum Vorquartal (IV/2019) von 1.592 auf 202.123 Fälle, das heißt um das 127-fache, erhöht. Ein erstes Zeichen für die Zunahme der Telemedizin und ein Trend, der sich in den Folgequartalen weiter verstärkt hat.

Neu ab IV/2019 in der Abrechnung der Videosprechstunden

Ab dem 4. Quartal 2019 wurde die Legende für die Versicherten- und Grundpauschalen „Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt“ ergänzt durch den Passus „…und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä“. Gleichzeitig wurden die Allgemeinen Bestimmungen 4.3.2 dahingehend geändert, dass bei alleinigen Kontakten per Videosprechstunden im Quartal sowohl die Versicherten- und Grundpauschalen als auch die Pauschalen 03040, 03060, 03061 und 04040 sowie die Zuschläge zu den Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung gekürzt werden. Für Hausärzte beispielsweise beträgt die Kürzung 20 Prozent, für Facharzt-Internisten 25 Prozent. Diese Fälle sind mit der Pseudo-GOP 88220 zu kennzeichnen.

Definition GOP 01444

Die GOP 01444 (10 Punkte) ist ein Zuschlag zur Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale, der Praxen für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten gezahlt wird. Als unbekannter Patient gilt in diesem Zusammenhang jeder Patient, der weder im laufenden noch im Vorquartal in der Praxis behandelt wurde. Die Leistung ist zunächst bis zum 30. September 2021 befristet.

Definition GOP 01450

Die GOP 01450 (40 Punkte) ist ein Zuschlag im Zusammenhang mit Versicherten- und Grundpauschalen sowie einer Anzahl weiterer, überwiegend psychiatrischer Leitungen für die Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde oder für eine Videofallkonferenz. Dabei ist dieser Zuschlag pro abrechnendem Vertragsarzt auf maximal 1.899 Punkte pro Quartal gedeckelt.

Definition GOP 01451

Die GOP 01451 (92 Punkte) ist eine Anschubförderung für Videosprechstunden, und zwar je Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde. Um die GOP 01451 abrechnen zu können, werden mindestens 15 Videosprechstunden im Quartal vorausgesetzt. Die Höchstzahl der abgerechneten Videosprechstunden pro Quartal beträgt 50. Auch diese Leistung ist zunächst bis zum 30. September 2021 befristet.

Abrechnung von Videosprechstunden und COVID-19

Mit Einsetzen der COVID-19-Pandemie hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit Wirkung ab dem 2. Quartal 2020 vorbestehende Begrenzungsregelungen (max. 20 % der Behandlungsfälle) für die Abrechnung von Videosprechstunden aufgehoben. Zunächst bis zum 30. September 2021 können Vertragsärzte ihren Patienten Videosprechstunden ohne Begrenzung von Fallzahl und Leistungsmenge anbieten und abrechnen. Eine Verlängerung bei Anhalten der Pandemiesituation ist denkbar.

Abrechenbare GOP
Folgende für Hausärzte, Kinderärzte und Internisten relevanten Leistungen können im Rahmen einer Videosprechstunde abgerechnet werden (Auswahl):

  • Alle Versicherten- und Grundpauschalen (außer 03030 und 04030)
  • GOP 03230, 04230, 04355, 04430; 03060 und 03061; 35110 und weitere Leistungen aus dem Kap. 35
  • Zuschläge für die fachärztliche Grundversorgung (FA-Internisten)
  • 01442: Videofallkonferenz mit an der Versorgung beteiligten Pflege(fach)kräften
  • Befristet bis zum 30. September 2021: GOP 01952 (Auskunft KBV)