Praxisübernahme: Leasing schont Eigenkapital
A&W RedaktionWer eine Praxis übernimmt, stellt sich auch die Frage nach der Finanzierung des Inventars. Eine wichtige Rolle spielen dabei Steuerlast und die Liquidität.
Vor jeder Neuanschaffung steht die Frage nach der Finanzierung. Besonders junge Gründer von Praxen verfügen selten über genügend Kapital, nötige Investitionen zu tätigen. Statt Eigenkapital zu binden und hohe Kredite aufzunehmen, stellt deshalb Leasing für viele Ärzte eine willkommene Alternative dar. Der Clou: Praxisinhaber, die einen Leasingvertrag abschließen, befinden sich in einer Situation, die eher mit der Miete einer Wohnung vergleichbar ist.
Wie auch bei der Miete, zahlen Sie pro Monat eine bestimmte Rate, damit Sie die Geräte oder das Fahrzeug nutzen dürfen. Im Vergleich zu einer Kreditrate beim Kauf fällt diese nicht so hoch aus, weil nicht der gesamte Apparat finanziert werden muss, sondern eben nur fürs Nutzungsrecht bezahlt wird. Somit liegen die Vorteile auf der Hand: Zum einen bietet Leasing Flexibilität und Freiräume, zum anderen schont es maßgeblich das Eigenkapital, stärkt die Bonität und sorgt für mehr Planungssicherheit.
Unvorhersehbare Ereignisse wie Reparaturen müssen Ärzte auch nicht befürchten – Wartung und Service gehören oft zum Leasing-Paket dazu, und die konstanten Leasing-Raten sind eine berechenbare Größe. Ein weiterer Vorteil: Bei einigen Leasing-Modellen kann der Arzt regelmäßig das alte Equipment gegen effizienteres oder technisch hochwertigeres austauschen. So bleibt die Liquidität in jedem Fall weiterhin erhalten, genauso wie die finanzielle Flexibilität. So müssen Ärzte, die ein Gerät oder ein Auto kaufen, nicht wie sonst den Preis sofort und in voller Höhe bezahlen.
Niedrige Leasingraten – attraktive Steuervorteile
Laborausstattungen, Praxiseinrichtungen, Wartezimmermobiliar – mittlerweile lässt sich fast alles leasen. Computer und andere technische Geräte können nach Ablauf des Leasingvertrages zum Restwert übernommen werden, oder der Arzt gibt sie zurück. Attraktive steuerliche Vorteile machen Leasing so beliebt, denn die Beträge gehen direkt und vollumfänglich in die Betriebskosten ein. Und das unabhängig von der langlaufenden Absetzung für Abnutzungen (Afa).
Unterm Strich bleiben Ärzte dank dieser Art der Finanzierung finanziell beweglich und können sich so konsequent um ihr Kerngeschäft kümmern. Bevor sich Praxisinhaber jedoch für ein Leasingmodell entscheiden, lohnt sich in jedem Fall der Gang zum Steuerberater. Gerade weil es so unterschiedliche Angebote gibt, sollten Interessenten alle Vertragsdetails genau unter die Lupe nehmen. Besonders die Höhe der Raten spielt eine wichtige Rolle.
In der Regel wünschen sich Existenzgründer eine geringe Leasingrate, deshalb ist der Restwert bei Vertragsende dann oft viel zu hoch. Eine Lösung bei dieser Variante sind Quartalsratenzahlungen – der Arzt zahlt, wenn die Kassen ihre Abschlagszahlungen überweisen. So bleibt das Konto im Idealfall auch immer gedeckt. Einer von vielen Parametern, um die Rate gering zu halten, ist, die Vertragslaufzeit zu verlängern.
Denn bei bevorstehenden Investitionen bleibt so das Eigenkapital stets geschont
Ein Kredit hingegen engt den finanziellen Spielraum deutlich ein, weil sich die Eigenkapitalquote durch die Aufnahme eines Kredites verschlechtert – und zu negativen Auswirkungen auf das BASEL II Rating führt. Ein weiterer Grund also, warum sich Ärzte mit den facettenreichen Möglichkeiten des Leasings vertraut machen sollten.