Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Honorare

IGeL gehören per Gesetz nicht zum Katalog der Krankenkassen und müssen privat gezahlt werden. Generell gilt: Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten vor Beginn der Behandlung schriftlich über die Kosten zu informieren und mit ihm einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen. Doch offenbar verzichten viele Ärzte darauf: In der Forsa-Umfrage gibt mehr als jeder dritte Patient (36 Prozent) an, vor Behandlungsbeginn nichts Schriftliches ausgehändigt bekommen zu haben.

“Das hat Nachteile für beide Parteien. Patienten fühlen sich schlecht aufgeklärt darüber, welche Kosten entstehen. Darunter leidet immer auch das Vertrauen zum Arzt. Die Mediziner wiederum können im schlechtesten Fall, also beispielsweise im Streitfall, ihr Honorar nicht einfordern. Ärzte dürfen von gesetzlich Versicherten nämlich nur dann eine Vergütung fordern, wenn diese schriftlich bestätigt haben, auf eigene Kosten behandelt werden zu wollen”, erklärt Karen Walkenhorst, Bereichsleiterin bei der TK.

Je wohlhabender der Patient, desto häufiger die Angebote

Bei den kostenpflichtigen Leistungen erweisen sich Ärzte durchaus als fleißige Verkäufer: Die Hälfte der gesetzlich Versicherten (50 Prozent) hat von ihrem Arzt schon IGe-Leistungen angeboten bekommen. Jedem Dritten (32 Prozent) wurden solche Angeboten noch häufiger unterbreitet. Deutlich ist dabei der Zusammenhang mit dem Einkommen: Je wohlhabender ein Patient ist, desto öfter bekommt er Zuzahlleistungen angeboten. So berichten sieben von zehn Befragten mit einem Monatseinkommen von über 3.000 Euro von IGeL-Angeboten, aber nur vier von zehn (43 Prozent), die 1.500 Euro oder weniger verdienen. Außerdem bekommen Frauen deutlich öfter IGeL-Angebote als Männer (55 Prozent versus 45 Prozent).

Die häufigsten IGe-Leistungen

Die häufigsten IGe-Leistungen, die den befragten Versicherten angeboten wurden, sind:

  • eine professionelle Zahnreinigung: 72 Prozent
  • eine zusätzliche, kostenpflichtige Krebsvorsorge, insbesondere der PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs oder Ultraschall zur Krebsfrüherkennung: 46 Prozent
  • eine Zusatzleistung beim Augenarzt, zum Beispiel zur Glaukom-Früherkennung: 44 Prozent
  • eine kostenpflichtige alternative Heilmethode, etwa Akupunktur oder Biofeedback: 26 Prozent
  • eine reisemedizinische Vorsorge, also zum Beispiel eine Reiseschutzimpfung: 14 Prozent
  •  ein anderes kostenpflichtiges Vorsorge-Verfahren, zum Beispiel zur Diabetes-Früherkennung: zwölf Prozent

Nur vier von zehn gesetzlich Versicherten (36 Prozent), die vor einer Entscheidung pro oder kontra IGeL standen, haben sich dazu weitere Informationen eingeholt. Mit 64 Prozent ist es die Mehrheit, die ihrem Arzt in Sachen IGeL blind vertraute. Diejenigen, die sich weiter schlaumachen, wenden sich meist an ihre Krankenkasse (54 Prozent), schauen auf spezielle Seiten im Internet wie www.igel-monitor.de (36 Prozent) oder holen sich bei einem anderen Arzt eine zweite Meinung ein (18 Prozent).

Insgesamt 70 Prozent der gesetzlich Versicherten, denen eine Selbstzahlerleistung angeboten wurde, haben dann auch “ja” gesagt – 39 Prozent auch schon mehrfach.