Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Finanzen

Die Praxiskleidung kommt in den Schrank und die Urlaubsklamotten in den Koffer. Für mehrere Tage drehen sich die Gedanken nicht um Patientengespräche, Abrechnungen oder Softwaremanagement – sondern um weiße Sandstrände, Palmen und mediterrane Küche. Abschalten und die Seele baumeln lassen lautet dann die Devise während des Urlaubs.    

Das Urlaubsgefühl könnte aber schnell wieder dahin sein, wenn Ärzte oder ihre Mitreisenden im Ausland plötzlich krank werden oder einen Unfall haben.

Im EU-Ausland gilt zwar theoretisch die Europäische Krankenversicherungskarte, aber im Einzelfall müssen Touristen die Kosten für die Behandlung beispielsweise direkt selbst bezahlen. Bei Privatversicherten oder Behandlungen in privaten Gesundheitseinrichtungen ist dies die Regel. Diese Kostenfalle lässt sich mit einer privaten Auslandskrankenversicherung vermeiden.

Was die Auslandskrankenversicherung in jedem Fall leistet

Die Police übernimmt vor allem die Behandlungskosten, die beim Krankheitsfall im Ausland entstehen können. Dazu gehören insbesondere die ambulante und stationäre Behandlung, zahnmedizinische Behandlungen, Hilfe bei Sportverletzungen oder die Erstattung notwendiger Hilfsmittel.

Sie kommt auch für einen eventuell notwendigen Krankenrücktransport auf. Hier ist es allerdings wichtig, das Kleingedruckte aufmerksam zu lesen: Die Versicherung sollte den Rücktransport schon dann bezahlen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht erst, wenn er medizinisch notwendig ist. Denn die Hürden für die medizinisch notwendige Leistung sind hoch, sie hängt in erster Linie davon ab, wie hoch der Standard der Gesundheitsversorgung im Reiseland ist.    

Wann könnte eine Auslandskrankenversicherung nicht leisten?

Tücken gibt es auch bei chronischen Erkrankungen. Hier können Versicherer die Zahlung verweigern, zum Beispiel wenn die Krankheit eine Behandlung während des Urlaubs erforderlich macht. In diesem Fall ist es hilfreich, sich vor Reiseantritt eine Reisetauglichkeit ärztlich attestieren zu lassen.

Einige Versicherungsgesellschaften halten hierfür extra Formblätter vor,  die Versicherte anfordern können. Auch für Erkrankungen, die vor Reisebeginn bereits ärztlich diagnostiziert sind und während des Auslandsaufenthalts behandelt werden müssen, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Für welche Reisen ist die Versicherung geeignet?

Eine Auslandskrankenversicherung beschränkt sich darüber hinaus auf Reisen von maximal sechs bis acht Wochen. Die Police hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Oft sind je nach Anbieter auch Dienstreisen mitversichert – für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die an Kongressen außerhalb Deutschlands teilnehmen, ist diese Klausel besonders empfehlenswert.

Längere Aufenthalte im Ausland erfordern hingegen spezielle Tarife, die sich im Versicherungsumfang teilweise sehr voneinander unterscheiden. Sie sind dementsprechend auch teurer als Versicherungen für kürzere Urlaubsreisen: Hier liegt die Preisspanne für Einzelpersonen bei ungefähr 10 bis 20 Euro pro Jahr, während Familientarife sich oft auf rund 30 bis 40 Euro belaufen.

Checkliste: Diese Leistungen sollte eine Auslandskrankenversicherung enthalten

  • ambulante und stationäre Behandlungen

  • Krankenrücktransport, falls medizinisch sinnvoll und vertretbar

  • Zahnbehandlungen

  • Krankentransport im Reiseland

  • weltweiter Versicherungsschutz (bei kürzeren Urlaubsaufenthalten)