Wirtschaftsnachrichten für Ärzte | ARZT & WIRTSCHAFT
Praxis
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In den Schlagzeilen tauchen Einbrüche häufig in Zusammenhang mit Arztpraxen auf. Die Täter haben es dabei meist auf hochwertige medizinische Geräte oder Bargeld abgesehen, auch Medikamente oder ärztliches Zubehör wie Rezeptblöcke werden immer wieder erbeutet. In vielen Fällen sind sie über eine Hintertür, eine aufgehebelte Eingangstür oder ein eingeschlagenes Fenster in die Praxisräume eingedrungen.    

Einbrüche treffen Niedergelassene besonders hart, denn sie bedeuten in jedem Fall einen wirtschaftlichen Verlust – selbst wenn es nur beim Einbruchsversuch bleibt und keine Geräte gestohlen werden. Denn oft können sie den Praxisbetrieb nach einer solchen Tat nicht nahtlos wieder aufnehmen.

Neben dem materiellen Schaden sitzt gleichzeitig der Schock tief: Einbruchsopfer leiden im Nachhinein oft unter den psychischen Folgen. Angstgefühle, Schlafstörungen oder psychosomatische Beschwerden können bei Ärzten und ihrem Praxisteam länger nachwirken. Um einen solchen Worst Case zu verhindern, sollten Praxisinhaberinnen und -inhaber Vorkehrungen treffen, die einen Einbruch deutlich erschweren.    

Mechanische Vorkehrungen gegen Einbrecher

Fenster sollten unbedingt immer verschlossen werden und die Türen nicht nur zugezogen, sondern zweifach abgeschlossen werden. Auch für die Türen innerhalb der Praxis gilt: Am besten versperren!

Die Präventionsexperten der Polizei empfehlen zusätzlich zu dieser Vorsichtsmaßnahme, beide Bauelemente auf ihren Einbruchsschutz zu überprüfen: Türen und Fenster, die nach der Widerstandsklasse 3 gemäß Euro-Norm DIN V ENV 1627 montiert sind, wirken besonders abschreckend. Um den Schutz nochmals zu verbessern, sollten die Schlösser außerdem mit Bohrschutz sowie Schutz­beschlägen und Zylinder­abdeckungen ausgestattet sein.    

Technische Helfer gegen Einbruchsversuche

Neben den mechanischen Einrichtungen können auch technische Maßnahmen potentielle Einbrecher abschrecken. Alarmanlagen melden beispielsweise ein Eindringen frühzeitig, auch Videoanlagen oder Bewegungsmelder sind ein probates Hilfsmittel.

Die Installation dieser Geräte ist aber nicht immer uneingeschränkt möglich – etwa wenn Niedergelassene ihre Praxisräume gemietet haben und deshalb Rücksprache halten müssen. Zudem hat jede Immobilie ihre individuellen Schwachstellen.

Ärztinnen und Ärzte sollten sich deshalb bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in ihrer Nähe informieren, welche technischen und mechanischen Schutzvorkehrungen für ihre Praxis sinnvoll sind. Eine Initiative der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes ist dabei auch eine gute Orientierung, um den Einbruchsschutz zu verbessern.

Einbruch: Vorsicht im Umgang mit Wertsachen und bei der Versicherung

Ein weiterer Schritt für mehr Sicherheit gegen Einbrüche ist der sensible Umgang mit Bargeldbeständen. Zur Prävention rät die Polizei hier, diese möglichst gering zu halten und nach Möglichkeit sicher bei der Bank zu verwahren. Falls das Bargeld doch in der Praxis bleibt, sollte es in einem Tresor mit Zahlenschloss verwahrt werden – das bietet besseren Schutz als eine Geldkassette, so Experten. Der Vorteil eines Tresors ist demnach, dass er sich versteckt einbauen lässt.    

Einbruchsprävention bedeutet auch, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen und falls erforderlich anzupassen. Die wichtigste Versicherung ist in diesem Fall die Praxisinhaltsversicherung. Sie schützt Praxisinhaber finanziell vor Verlust und Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel – und zusätzlich vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus.

Ihr Praxisinventar sollten Ärztinnen und Ärzte dabei bis zu einer Summe versichern, die mögliche Schäden auch wirklich ausreichend abdeckt. Die Wirtschaftsgesellschaft im Deutschen Hausärzteverband rechnet dabei mit folgender Formel:

Neuwert Praxiseinrichtung + Neuwert elektronischer Geräte + Jahresumsatz = Versicherungsssumme

Der Neuwert ist laut dem Deutschen Versicherungsverband GSV dabei der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu erwerben.

Die Praxisinhaltsversicherung kommt oft aber nicht für Schäden der Praxis-EDV auf. Hier sollten Niedergelassene eine Elektronikversicherung als zusätzlichen Baustein im Blick haben, um sich auch gegen Einbruchsdiebstahl von elektronischen Datenträgern zu wappnen.

Einbrecher könnten es auch auf die Praxishardware absehen, der Schaden durch den damit verbundenen Datenverlust wäre enorm. Darum sind entsprechende Geräte in der Praxis besonders schützenswert. Computer sollten fest am Tisch montiert und Notebooks, falls vorhanden, nach Feierabend in speziellen Sicherungsschränken aufbewahrt werden.    

Warum fahrlässiges Handeln bei Einbrüchen den Versicherungsschutz gefährdet

Je mehr Praxisinhaberinnen und -inhaber auf die zuvor genannten Sicherheitstipps achten, desto unproblematischer leisten die Versicherer Hilfe im Schadensfall. Denn umgekehrt kann es zu Schwierigkeiten kommen. Stellt sich etwa nach einem Einbruch heraus, dass die Türen nicht zweifach abgesperrt waren, kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern.

Auch eine zu späte Schadensmeldung kann zu Ärger mit der zuständigen Assekuranz führen. Um hier im Ernstfall auf der sicheren Seite zu stehen, sollte die Meldung daher bestenfalls noch am selben Tag, spätestens aber zwei Tage danach erfolgen.

Was tun, wenn eingebrochen wurde?

  • Die Polizei verständigen und möglichst genaue Auskunft über den Einbruch geben

  • Bis Hilfe kommt, an einem sicheren Ort warten und den Einbruchsort erst nach Freigabe der Polizei wieder betreten

  • Alle Schäden dokumentieren und auch, was die Täter in der Praxis verändert haben könnten (Schränke durchwühlt, Gegenstände woanders platziert etc.)

  • Bei gravierenden Schäden an Fenster und Türen gegebenenfalls Spezialisten zur Absicherung bestellen (z. B. Schlüsseldienst)

  • Die Versicherung informieren und Stehlliste für die Schadensregulierung anfertigen

  • Kopie der Stehlliste auch an die Polizei aushändigen