Rente: Gericht stärkt Befreiungsrecht von freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten
A&W RedaktionÄrztinnen und Ärzte können sich weiterhin von der Rentenpflicht befreien lassen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) wollte das verhindern und ist mit ihrer Klage nun endgültig gescheitert.
Die Richter des Bundessozialgerichtes wiesen damit die Revision der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gegen das vorherige Urteil des Landessozialgerichtes Stuttgart (Az.: L 2 R 3151/15) zurück. “Somit ist der seit Jahren gepflegte Versuch der Deutschen Rentenversicherung (DRV) endgültig gescheitert, neue Hürden für die Befreiung von Ärzten, Tierärzten oder Apothekern aufzubauen”, kommentiert der Marburger Bund die Entscheidung in einer Mitteilung.
Die DRV hatte die Ansicht vertreten, dass nur diejenigen Tätigkeiten berufsspezifisch seien, für die eine Approbation erforderlich ist. Der Marburger Bund hatte in seiner Beratungspraxis stets die nun vom BSG bestätigte Rechtsauffassung vertreten.
Freiberufler können sich befreien lassen
Die Richter des Bundessozialgerichtes wiesen die Revision der DRV mit einer unmissverständlichen Deutlichkeit zurück: „Ein von der DRV gefordertes weiteres (ungeschriebenes) Tatbestandsmerkmal, wonach die Tätigkeit, für die eine Befreiung begehrt wird, auch approbationspflichtig sein muss“, sei dem § 6 des Sechsten Sozialgesetzbuches „nicht zu entnehmen“.
Damit bleibt es dabei, dass sich Freiberufler von der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der berufsständischen Versorgungswerke befreien lassen können. Viele bereits anhängige Gerichtsverfahren dürften sich damit erledigt haben.