Pflicht oder nicht? Die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung
Marzena SickingViele Menschen wissen nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen, obwohl sie keine Aufforderung vom Finanzamt erhalten. Hier sind die häufigsten Irrtümer zur Steuererklärung.
„In den einfachsten Steuerfragen herrschen noch immer die folgenschwersten Irrtümer“, sagt Christina Georgiadis, Pressesprecherin des Lohnsteuerhilfevereins Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH). Wer ein zu versteuerndes Einkommen über 8.354 Euro pro Jahr hat, zahlt Einkommensteuer und muss wahrscheinlich eine Steuererklärung abgeben. Diese Pflicht betrifft viele angestellte Ärzte, aber auch Eheleute und eingetragene Lebenspartner von Praxisinhabern. Und wer im Ruhestand ist, hat vor dem Fiskus deshalb noch lange keine Ruhe: Auch immer mehr Rentner müssen eine Steuererklärung einreichen. Die Liste der Verpflichteten ist so lang, dass man der Einfachheit halber besser die wenigen Ausnahmen nennt.
Verluste, Sanktionen, Strafen
Obwohl so viele dazu verpflichtet sind, geben unzählige Menschen keine Steuererklärung ab. Zum Teil hat das schwerwiegende Folgen. Die entgangenen Steuerrückzahlungen sind dabei noch das geringste Übel. Das Finanzamt kann ohne Begründung für bis zu sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung verlangen.
Interpretiert der Fiskus die Nichtabgabe sogar als Versuch, Steuern zu hinterziehen, können die zuständigen Beamten bis zu 13 Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einfordern. „So viele Steuererklärungen auf einmal zu machen ist schwierig und aufwendig”, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Richtig teuer werde es, wenn tatsächlich eine bewusste oder unbeabsichtigte Steuerhinterziehung ans Tageslicht komme. Dann drohen Strafzahlungen und im Einzelfall sogar Freiheitsstrafen.
Pflicht oder nicht: die fünf häufigsten Irrtümer
Die Steuererklärung nicht abgeben zu müssen, halten viele Bürger für normal, sagt Christina Georgiadis. „In Wahrheit ist das aber die Ausnahme.“ Dennoch herrschen laut VLH hartnäckige Irrtümer. Eine Übersicht:
Irrtum 1: „Ich wurde noch nie aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, deshalb muss ich das auch nicht tun.“
Die fehlende Aufforderung ist kein Indiz dafür, keine Steuererklärung abgeben müssen. Das Finanzamt kann die betreffende Person schlicht vergessen haben. Das heißt aber nicht, dass sie nicht wieder in den Fokus der Steuerbeamten rücken kann. Oft ist es schlichte Überlastung, die das Finanzamt von der eingehenden Recherche abhält. „Aber in Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung kann man davon ausgehen, dass die Maschen im Netz enger werden“, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis.
Irrtum 2: “Wenn ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben habe, muss ich das auch in Zukunft nicht tun.”
Falsch. Auch wenn man in der Vergangenheit keine Steuererklärung abgeben musste, kann sich das geändert haben. Die Gründe dafür können neue Gesetze sein, gestiegene Einkünfte oder auch eine veränderte Lebenslage zum Beispiel durch Heirat, Kinder, eine neue Tätigkeit oder Scheidung.
Irrtum 3: „Ich bin Rentner und damit aus dem Rennen.“
Rentner sind in den letzten Jahren zur Hauptzielgruppe für Steuererhöhungen geworden. Auch deshalb werden Rentenbezüge in immer mehr Fällen steuerpflichtig. Zudem haben viele Pensionäre Altersbezüge aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel aus privaten und gesetzlichen Rentenkassen. Hier gelten mitunter komplizierte Regeln, welcher Anteil wie zu besteuern ist. Daher sind selbst geringe Renten nicht immer von der Abgabepflicht der Steuererklärung befreit.
Irrtum 4: “Ich kann mit einer Steuererklärung sowieso nichts gewinnen.”
Mag sein, ist aber kein Grund, sich zurückzulehnen. Das Finanzamt mag bekanntlich jene Steuerzahlenden am liebsten, bei denen noch etwas zu holen ist.
Irrtum 5: “Das passiert doch heute alles automatisch.”
Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung: In der Tat verfügen die Finanzämter über die persönlichen Daten der Steuerzahlenden bereits in elektronischer Form. Zudem melden Arbeitgeber, aber auch Banken und viele Kassen bereits die Einkünfte ihrer Mitarbeitenden bzw. Kunden an den Fiskus. Es stimmt auch, dass man diese Daten in die eigene Steuererklärung übertragen kann und das Formblatt also vorausgefüllt ist. Aber damit ist noch keine Steuererklärung abgegeben.
VLH: Die Zeit spielt fürs Finanzamt
“Mit der sogenannten vorausgefüllten Steuererklärung hat das Finanzamt einen recht genauen Überblick, wer wie viele Einkünfte aus welchen Quellen bezieht”, sagt VLH-Sprecherin Christina Georgiadis. Das bedeute, dass der Fiskus jederzeit nachschauen kann, wer eine Steuererklärung abgeben müsste und das noch nicht getan hat.
Der elektronische Datenverkehr soll alles vereinfachen für die Steuerzahlenden. Aber er helfe auch den Finanzämtern, so Georgiadis. Vor wenigen Jahren habe die elektronische Datenverarbeitung noch in den Kinderschuhen gesteckt. Aber was derzeit wie eine etwas holprige Datenbürokratie anmute, könne in kurzer Zeit zur intelligenten Allzweckwaffe der Steuerbehörden reifen. “Wer heute noch unter den Tisch fällt, weil der zuständige Finanzbeamte überlastet ist, kann morgen schon wieder auf dem Bildschirm erscheinen. Die Maschinen vergessen nicht.”