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Praxisfinanzierung

Praxen, die bisher mit dem Kartenterminal GCR 5500-D der Firma gemalto gearbeitet haben, können jetzt für kurze Zeit eine Pauschale für ein Ersatzgerät beantragen. Bundesweit müssen rund 5.000 dieser Geräte ausgetauscht werden, da sie die neuen elektronischen Gesundheitskarten nicht immer korrekt einlesen. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die gematik deshalb die Zulassung für das Gerät mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zurückgezogen.

Finanzielle Unterstützung für die Neuanschaffung

Betroffene Praxisinhaber und Kliniken, die bisher mit dem Modell „GCR-5500-D“ gearbeitet haben, erhalten für die Neuanschaffung eine finanzielle Unterstützung von pauschal 58,89 Euro. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung der Pauschale liegen in der Verantwortung der gematik. Seit 1. Juni 2016 stellt sie dazu auf www.gematik.de eine Information zum Verfahren und ein Formular zur Beantragung der Pauschale bereit.

Beschränkungen auf 5000 Geräte

Die Finanzierungsvereinbarung ist beschränkt auf maximal 5.000 Geräte und befristet bis zum 31. Juli 2016 (Eingangsdatum). Danach erlischt das Anrecht auf die Pauschale. Bis zu diesem Zeitpunkt können die alten Geräte noch verwendet werden sollen, dann sollten die Geräte aber ersetzt worden sein. Denn ab August 2016 ist mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen, die das gemalto-Modell „GCR- 5500-D“ nicht immer korrekt einlesen kann.

Die Auszahlung der Pauschale  erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Sollte das Kontingent für die 5.000 Geräte bereits vordem 31. Juli aufgebraucht sein, ist keine Finanzierung mehr möglich. Deshalb sollten Praxen zeitnah prüfen, ob ihnen eine Pauschale zusteht.