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Immobilien
(dpa) Der Bundesrat hat vergangenen Freitag einer neuen Heizkostenverordnung mit Änderungen für Mieter zugestimmt. Künftig sollen neu installierte Zähler aus der Ferne ablesbar sein und bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Damit soll das Ablesen der Zählerstände vor Ort entfallen.
Die Heizkostenabrechnung muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Durch mehr Informationen sollen die Verbraucher besser erkennen können, ob und wie sie künftig Heiz- und Warmwasserkosten einsparen können.

Bundesrat fordert Evaluierung nach drei Jahren

Der Bundesrat stimmte der Verordnung unter der Bedingung zu, dass die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Mieter nach drei Jahren evaluiert werden – vor allem mit Blick auf zusätzliche Betriebskosten durch fernablesbare Ausstattungen.

Mit der Verordnung der Bundesregierung sollen EU-Vorgaben umgesetzt werden. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums muss die Verordnung nach der Zustimmung durch den Bundesrat nun noch einmal vom Bundeskabinett bestätigt werden und tritt dann nach der Veröffentlichung in Kraft.