Das sollten Sie bei Analogabrechnung beachten
Dr. Ulrich KarbachEs ist nicht absehbar, wann eine neue GOÄ rechtsverbindlich eingeführt wird. Da die derzeitige GOÄ von 1996 stammt, ist klar, dass manche Leistungen dort nicht abgebildet sind. Einen Ausweg in diesem Fall erlaubt § 6 Absatz 2, wenn die erbrachte Leistung nicht in der GOÄ aufgeführt ist.
Die Legende der GOÄ-Nummern (Gebührenordnung für Ärzte) ist rechtsverbindlich. Wer also zum Beispiel beim Ganzkörperstatus (Nr. 8) die geforderte Untersuchung der Haut und sichtbaren Schleimhäute nicht durchführt oder dokumentiert, der kommt auch nicht damit durch, wenn er deshalb statt dem 2,3-fachen nur den 2,0-fachen Satz abrechnet.
Hier gilt der Grundsatz, dass eine GOÄ-Nummer nur dann abgerechnet werden kann, wenn diese komplett erbracht wurde. Erst dann kann man sich auch Gedanken darüber machen, ob man die Nummer für eine persönliche Leistung bis zum Schwellenwert abrechnet, also maximal zum 2,3-fachen Satz, was allgemein akzeptiert ist. Man kann aber auch bis zum Maximalwert, dem 3,5-fachen Satz, abrechnen, wenn man die Kriterien von § 5 (2) in einer individuellen Begründung dafür einsetzt.
Grundvoraussetzung dafür ist, dass der Rechnungsempfänger keine Einschränkung mit dem Kostenträger vereinbart hat, wie zum Beispiel einen Standard- oder Basistarif. Darüber muss er aber vor Beginn der Behandlung aufklären. Die Kriterien für einen höheren Steigerungsssatz sind im Einzelnen:
Schwierigkeit der jeweiligen Leistung,
Zeitaufwand der einzelnen Leistung,
Umstände bei der Ausführung. Alle anderen Argumente wie etwa höhere Stromkosten oder generelle Inflation sind als Argument unsinnig.
Grundlagen der Analogabrechnung
Nach § 6 (2) kann eine ärztliche Leistung nur dann analog abgerechnet werden, wenn diese nicht in der GOÄ enthalten ist. Ganz wichtig: Sie darf auch dann nicht analog abgerechnet werden, wenn sie eine modifizierte Teilleistung einer anderen Leistung ist. So ist es ausgeschlossen, bei einem operativen Eingriff im Gesicht, der den Wundverschluss beinhaltet, eine Intrakutannaht analog zur Wundversorgung mit Naht nach Nummer 2004 abzurechnen.
Beispiel Akupunktur I
Anders als im EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab), der die Akupunktur nur bei zwei chronischen Schmerzzuständen erlaubt, ist die Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen nach der GOÄ abhängig von der Zeit mit Nr. 269 oder 269a abrechenbar. Die Nr. 269a fordert eine Mindestdauer von 20 Minuten. Bei Migräne kann je nach Zeit die Nr. 269/269a problemlos je Sitzung abgerechnet werden. Dass Migräne schmerzhaft ist, bedarf keiner Diskussion.
Wenn ein Patient aber eine Akupunktur mit oder ohne Verhaltenstherapie zur Raucherentwöhnung wünscht, wird die Abrechnung knifflig. In solch einem Fall sind die Akupunkturnummern nur analog abrechenbar, weil keine Behandlung von Schmerzen erfolgt. Das bedeutet, in der Rechnung gemäß § 12 muss die erbrachte Lesitung verständlich beschrieben sein, etwa „Akupunktur zur Raucherentwöhnung analog zu Nr. 269 Akupunktur zur Behandlung von Schmerzen“. Außerdem muss die Rechnung das Datum, einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und Steigerungssatz enthalten.
Aber das ist noch nicht alles. Da es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) auf Wunsch des Patienten handelt, ist es in jedem Fall sinnvoll, vorher einen IGeL-Vertrag abzuschließen, der neben der gewünsachten Leistung und den Kosten auch den Hinweis enthält, dass gesetzliche oder private Kostenträger die Kosten eventuell gar nicht erstatten. Ein GKV-Patient erhält dann eine normale Privatabrechnung. Bei Privatpatienten können die Wunschleistungen in die normale Rechnung aufgenommen werden. Sie müssen aber als Wunschleistung gekennzeichnet sein.
Beispiel Akupunktur II
Solange es um Schmerzbehandlung mit Akupunkturnadeln geht, ist die Abrechnung nach GOÄ übersichtlich. Da ist es auch egal, ob ich bei Kopfschmerzen Akupunkturpunkte am Kopf oder nur am Ohr nutze. Wenn ich andere Methoden wie die Laser-Akupressur einsetze, so ist dies nach Nr 269/269a analog abrechenbar.
Beispiel Elektroakupunktur
Faradisation und/oder Galvanisation dienten früher zur Diagnostik am Nervensysten. Mittlerweile hat das Elektromyogramm diese Methoden abgelöst. Relevant ist die entsprechende GOÄ-Nummer 832 aber noch für die Elektroakupunktur nach Voll. Diese kann analog zu Nr. 832 abgerechnet werden.
Beispiel Patientenschulung
Eine strukturierte Schulung einer Einzelperson mit Diabetes, Gestationsdiabetes oder nach Pankreatektomie wird nach Nr. 33 abgerechnet. Die Mindestdauer beträgt 20 Minuten und der Schulungserfolg muss unter anderem mit Fragebögen evaluiert werden. Wer jetzt andere chronisch Kranke analog zu Nr. 33 abrechnen will, muss genau aufpassen. Denn der Vorstand der Bundesärztekammer hat im Dezember 2021 beschlossen, dass die Anleitung des Patienten zu den Grundprinzipien des Telemonitorings, zum Gebrauch der eingesetzten Geräte und zum Selbstmanagement analog Nr. 33 GOÄ einmal zu Beginn der Behandlung bei Herzinsuffizienz abgerechnet werden kann. Für Hypertoniker oder Menschen mit Asthma bronchiale nennt das Analogverzeichnis der Bundesärztekammer die Analognummer 35, die den Vorgaben von Nr. 33 für Diabetesschulung entspricht.
Mit Scheinakupunktur werden keine akzeptablen Ergebnisse erzielt. Man muss die Punkte kennen und die Nadeln passend setzen.
Wichtig für die Analogabrechnung
Die Bundeärztekammer hat eine Liste der Analogabrechnung auf ihrer Homepage. Ganz wichtig: Diese Auflistung ist nicht abschließend. Wer sich danach richtet, hat aber in der Regel weniger Probleme, dass die Analogie angezweifelt wird.
Jede Ärztin und jeder Arzt kann auch selbst Analogien zu GOÄ-Nummern bilden. Die analoge Leistung muss der GOÄ-Nummer, auf die Bezug genommen wird, von Aufwand und Schwierigkeit vergleichbar sein. Dementsprechend sollte man nur solche GOÄ-Nummern zur Analogabrechnung heranziehen, die man selbst häufiger abrechnet.