Zahnärzte: Die Übernahme einer Einzelpraxis ist am teuersten
A&W RedaktionGemeinsam mit der ApoBank analysiert das IDZ regelmäßig das Investitionsverhalten junger Zahnärzte. Der folgende Auszug zeigt die wichtigsten Ergebnisse der Existenzgründungsanalyse 2016.
Das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) analysiert seit 1984 gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)/Düsseldorf das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Hier die zentralen Ergebnisse der aktuellen Analyse:
Die Übernahme einer Einzelpraxis war im Jahr 2016 demnach die häufigste Form der zahnärztlichen Existenzgründung. 63 % der Zahnärzte entschieden sich für diesen Weg in die Selbstständigkeit. Das Durchschnittsalter der Zahnärzte lag bei Gründung der eigenen Praxis bei knapp 36 Jahren. Zwei Drittel der Zahnärzte waren bei der Existenzgründung zwischen 30 und 39 Jahre alt.
Die eigene Praxis wird immer teurer
Im Jahr 2016 betrug das Finanzierungsvolumen für die Neugründung einer Einzelpraxis 528.000 Euro und lag somit 9 % über dem Vorjahreswert. Das Finanzierungsvolumen einer Einzelpraxisübernahme belief sich 2016 auf 342.000 Euro und lag damit etwa 5 % über dem Vorjahresniveau. Vor allem die Kosten für weitere Investitionen wie Modernisierung, Umbauten und medizinisch-technische Geräte sind in den letzten 2 Jahren deutlich gestiegen.
Im Jahr 2016 wählten 30 % der zahnärztlichen Existenzgründer die Berufsausübungsgemeinschaft; bei den jüngeren Zahnärztinnen und Zahnärzten (bis 30 Jahre) lag der Anteil der Berufsausübungsgemeinschaft mit 35 % deutlich höher.
Berufsausübungsgmeinschaft kostet über 300.000 Euro
Die Niederlassung in Form einer Berufsausübungsgemeinschaft erforderte 2016 im Schnitt ein höheres Finanzierungsvolumen als im Vorjahr. Die Neugründung einer Berufsausübungsgemeinschaft schlug mit 339.000 Euro zu Buche, während die Übernahme einer Berufsausübungsgemeinschaft im Schnitt ein Finanzierungsvolumen in Höhe von 318.000 Euro erforderte.
Während das Finanzierungsvolumen von kieferorthopädischen Fachpraxen im Durchschnitt um 35 % über dem Niveau allgemeinzahnärztlicher Praxen lag, wurde bei Existenzgründungen von oralchirurgischen Praxen sowie von MKGFachpraxen in der Regel ein gegenüber allgemeinzahnärztlichen Praxen um 65 % höheres Finanzierungsvolumen benötigt.
Quelle: IDZ