Praxiskauf
Praxisübernahme: Kaufpreis voll absetzbar!
Ärzte können den vollen Kaufpreis ihrer Praxis steuermindernd absetzen. Der Bundesfinanzhof stellte damit klar, dass der Praxiswert den Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar einschließt.
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