KVB: Bis zu 112.500 Euro für Ärzte in unterversorgten Regionen
Marzena SickingDie Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) stockt ihre Fördersummen um 25 Prozent auf. Ärzte, die sich für eine Niederlassung in einer der hier unterversorgten Regionen entscheiden, können nun bis zu 112.500 Euro an Förderung beantragen.
Um dem Mangel an Ärzten und Psychotherapeuten in einzelnen Regionen Bayerns wirksam zu begegnen, stellt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) jetzt zusätzliche Gelder bereit. So hat der Vorstand der KVB für vier unterversorgte Planungsbereiche die Fördersummen um 25 Prozent erhöht.
Es handelt sich um Regionen, in denen die bisher ausgeschriebenen Förderprogramme nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. Mit höheren Fördergeldern soll jetzt ein stärkerer Anreiz für eine Tätigkeit in diesen Planungsbereichen gesetzt werden.
Niederlassungsförderung von bis zu 112.500 Euro
Demnach können Hausärzte in den Planungsbereichen Feuchtwangen und Ansbach Nord, Kinder- und Jugendpsychiater in Oberpfalz-Nord sowie Hautärzte im Landkreis Haßberge eine Niederlassungsförderung von bis zu 112.500 Euro erhalten. Für die Errichtung einer Zweigpraxis erhalten Ärzte in diesen Regionen einen Zuschuss von bis zu 28.125 Euro und für die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe pro Quartal bis zu 5.000 Euro für vorerst acht Quartale.
Förderprogramme für Planungsbereiche
Überdies wurden Förderprogramme für die Planungsbereiche veröffentlicht, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in seiner Sitzung Mitte Juni 2016 eine drohende Unterversorgung festgestellt hatte. So können nun auch in den Planungsbereichen Wunsiedel im Fichtelgebirge und Bad Kissingen für die HNO-Ärzte sowie in Waldsassen für die Hausärzte verschiedene Fördermaßnahmen in Anspruch genommen werden.
Interessierte Ärzte der entsprechenden Fachgruppe können bei einer Niederlassung oder Praxisnachbesetzung in diesen Planungsbereichen eine Förderung von bis zu 60.000 Euro erhalten. Weiterhin werden die Errichtung einer Zweigpraxis mit bis zu 15.000 Euro und die Anstellung eines Arztes der entsprechenden Fachgruppe mit bis zu 4.000 Euro pro Quartal finanziell gefördert.
Zuschüsse zur Praxisfortführung
Zudem sind Zuschüsse zur Praxisfortführung ab dem 63. Lebensjahr sowie zur Weiterbildung eines Arztes in der entsprechenden Fachgruppe möglich.
Weitere Förderprogramme bestehen laut Mitteilung der KVB für die Arztgruppe der Hausärzte in den Planungsbereichen Vilsbiburg, Dinkelsbühl, Wassertrüdingen, Ingolstadt-Süd, Eggenfelden-Nord sowie Lohr am Main. Im fachärztlichen Versorgungsbereich liegen Förderprogramme für die Planungsbereiche Kronach (Augenärzte), Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim (Hautärzte), Lichtenfels (HNO-Ärzte), Bad Kissingen (Urologen) sowie in Oberfranken-Ost (Kinder- und Jugendpsychiater) vor.
Weitere Informationen dazu finden interessierte Ärzte auf der Internetseite der KVB – www.kvb.de – unter der Rubrik Nachwuchs/ Arzt in Praxis/ Finanzielle Fördermöglichkeiten.