Steuer und Gewinn: Die Vorteile einer Gemeinschaftspraxis
A&W RedaktionDer Trend geht aufgrund des neuen Versorgungsstärkungsgesetzes klar zur Gründung eines MVZ. Dabei bietet gerade die bewährte Berufsausübungsgemeinschaft, also die einfache Gemeinschaftspraxis, klare wirtschaftliche Vorteile gegenüber einem MVZ.
Dank des GKV-VSG ist nun das fachgruppengleiche MVZ möglich. Dennoch darf die alt bewährte Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis) nicht in Vergessenheit geraten. Sie suggeriert doch vor allem, was in letzter Zeit von Patienten gehäuft bemängelt wird: Das enge Arzt-Patienten-Verhältnis leidet aufgrund einer verstärkt wirtschaftlichen Ausrichtung des Arztberufes. Dies gibt Anlass, die Vorteile einer BAG näher zu beleuchten.
Persönliches Gepräge
Die BAG besteht meist aus zwei, drei Ärzten, die gegebenenfalls durch angestellte Ärzte unterstützt werden. Berufsrechtlich ist es erforderlich, dass alle Namen der Gesellschafter auf dem Praxisschild stehen. Diese im Gegensatz zu einem MVZ kleine Einheit und die oft klare Zuordnung der Patienten zu einem Arzt vermittelt das Gefühl, dass deren Behandlung erste Priorität hat und nicht nur das wirtschaftliche Betreiben eines komplexen „Apparates MVZ“ das Ziel ist.
Keine Steuermehrbelastung
Sofern die Gesellschafter einer BAG jeweils nicht mehr als drei angestellte Ärzte beschäftigen, üben sie ihren Beruf im steuerlichen Sinne noch freiberuflich aus und unterfallen auch nicht der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer kann je nach Lage der Praxis aufgrund des hohen Hebesatzes einzelner Gemeinden eine deutliche wirtschaftliche Mehrbelastung sein. MVZ´s hingegen sind meist gewerbesteuerpflichtig.
Sicherung der Zulassung
Wer in ein MVZ eintritt, geht eine enge Bindung ein, da die eingebrachte Zulassung auf das MVZ übergeht. Anders wird das oft in einer Berufsausübungsgemeinschaft geregelt. Der ausscheidende Gesellschafter kann beim Ausstieg seine Zulassung mitnehmen und muss sich nicht um eine neue bemühen.
Wirtschaftliche Steuerungsfähigkeit
In einer BAG ist es aufgrund der geringeren Anzahl von Gesellschaftern einfacher den Überblick über die erbrachten Leistungen der Ärzte zu behalten und so die Gewinnverteilung der Gesellschafter gerecht zu regeln. In einem MVZ rechnen zwar alle Ärzte wie in einer BAG gemeinsam ab, doch durch die hohe Anzahl von Angestellten und deren sicherlich unterschiedliche Effektivität ist die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit schwieriger und es bedarf eines gesonderten Controllings.
Umwandlungsmöglichkeit
Sofern eine BAG gegründet wird, ist dies keine Einbahnstraße. Sie kann auch nach Jahren in ein MVZ umgewandelt werden.
Unsere Expertin/Autorin: Isabel Wildfeuer, Partnerin bei ETL Lüdemann & Wildfeuer und Partner.