Neues Angebot der BKK: U0 verknüpft gynäkologische und pädiatrische Betreuung
Dr. Melanie SöchtigEin neues Vorsorgeangebot der Betriebskrankenkassen soll werdende Eltern durch fachübergreifende Beratung zu den ersten Lebensmonaten ihres Kindes unterstützen.
Seit Anfang des Jahres können werdende Eltern bzw. Mütter, die bei den Betriebskrankenkassen (BKK) versichert sind, ab der 28. Schwangerschaftswoche das Beratungsangebot U0 in Anspruch nehmen. Das vermeldeten jetzt der Berufsverband der Frauenärzte (BVF), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der BKK Landesverband Bayern, die Servicegesellschaft des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der Berufsverband deutscher Laborärzte (BDL) in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Gut vorbereitet in die Elternrolle
Angelehnt an die Kinder-Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen), handelt es sich bei der U0 um ein erstes Beratungsgespräch bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Dort können Eltern in Einzel- oder Gruppengesprächen Fragen zu den ersten Lebensmonaten ihres Babys klären. Voraussetzung ist die Teilnahme am Programm „BKK Starke Kids“.
Im Gespräch erhalten die Eltern erste Informationen zu wichtigen Gesundheitsthemen wie Impfungen, Neugeborenen-Screening, Stillen und Prophylaxe durch Vitamingaben. Ferner erhalten sie praktische Hilfestellungen, um das Wohlergehen ihrer Kinder zu sichern. So erfahren sie zum Beispiel, wie sie die Schlafumgebung ihres Babys optimal gestalten oder was man tun kann, wenn der Nachwuchs nicht aufhört zu schreien.
Lückenlose Betreuung in allen Phasen
„Über die U0 stärken wir die Gesundheit von Mutter und Kind, weil sie den Übergang von der gynäkologischen Versorgung in die pädiatrische Weiterbetreuung erleichtert“, sagt Dr. Klaus Doubek, Präsident des BVF. So sollen Frauenärzte ihre schwangeren Patientinnen im dritten Trimenon auf die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der U0 bei einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin hinweisen.
Gynäkologische Praxen können das Beratungsgespräch im Rahmen des Selektivvertrags „Hallo Baby“ mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 81320 abrechnen. Der Leistungsinhalt umfasst auch die Aushändigung eines Flyers an die Patientinnen.
Wohnortnahe kinder- und jugendärztliche Praxen, welche die U0 anbieten, finden sich in der App „Mein Kinder- und Jugendarzt“ oder auf der Webseite „Kinder- und Jugendärzte im Netz“.